Hier finden Sie alle aktuellen Informationen der Musikschule zum Corona-Virus.
Weitere Hinweise erhalten Sie hier:
- Thursday, 28 April 2022
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
mit Wirkung vom 02.05.2022 treten bezüglich der Verhaltens- und Hygieneregeln an der Musikschule der Stadt Krefeld einige Änderungen in Kraft. Diese ergeben sich teils aus der Coronaschutzverordnung vom 03.04.2022 und teils aus den im Rahmen des Hausrechtes durch den Oberbürgermeister verfügten Anweisungen für die städtische Verwaltung und für die Kulturinstitute.
Testpflicht und Zugangsbeschränkungen entfallen. Die Maskenpflicht auf den Gängen und im Unterricht bleiben dagegen erhalten. Ebenfalls bleibt es bei den geltenden Anweisungen bezüglich der regelmäßigen und gründlichen Durchlüftung der Unterrichtsräume.
Für die Chöre gilt: An festen Plätzen mit 1,5 Meter Mindestabstand darf die Maske abgenommen werden. Das Musiktheaterensemble wird gebeten, vor den Proben einen Schnelltest zu machen, damit auch dort bei der Arbeit auf die Maske verzichtet werden kann.
Folgendes ändert sich:
- Das Einbahnstraßensystem auf den Gängen wird aufgehoben.
- Schüler*innen dürfen das Musikschulgebäude wieder ohne Begleitung betreten.
- Eltern dürfen wieder in Unterrichtsstunden anwesend sein.
- Partnerunterricht im Fach Klavier ist mit Maske wieder möglich.
Für alle gilt nach wie vor der §2 Absatz (1) der Coronaschutzverordnung:
Eigenverantwortung, Empfehlungen, Begriffsbestimmung
„(1) Jede in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige Person ist angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt. Hierzu sollen die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (sogenannte AHA-Regeln) in allen Lebensbereichen angemessen eigenverantwortlich und solidarisch beachtet werden. Eine Beachtung der in Anlage 1 zusammengefassten Hygiene- und Infektionsschutzempfehlungen unterstützt einen angemessenen Infektionsschutz.“
Die Regelungen in den allgemeinbildenden Schulen nach der Coronabetreuungsverordnung bleiben bis zum 30.04.2022 wie vor den Osterferien bestehen. Sollten Änderungen kommen, werden wir entsprechende Informationen nachreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Schürmanns
Musikschulleiter
Stand 28. April 2022
- Friday, 14 January 2022
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
eine Woche nach Schulstart gibt es Neuerungen die Zugangsbeschränkungen betreffend.
Die Musikschule darf nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen oder besucht werden, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis im Sinne von § 2 Absatz 8a Satz 1 der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW verfügen. (2Gplus und Maskenpflicht)
Die zusätzliche Testpflicht entfällt für Personen, die über eine wirksame Booster-/Auffrischungsimpfung verfügen oder bei denen innerhalb der letzten drei Monate eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, obwohl sie zuvor vollständig immunisiert waren.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und somit als immunisiert. Sie benötigen weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.
Ab dem 17.01.2022 müssen Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren einen Testnachweis (ein Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden, ist ausreichend) oder ersatzweise eine Schulbescheinigung vorlegen. Dieses muss vor dem Unterricht von den Musikschullehrkräften geprüft werden und dokumentiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Schürmanns
Musikschulleiter
Stand 14. Januar 2022
- Friday, 07 January 2022
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
zunächst einmal wünsche ich Ihnen/Euch allen ein gutes neues Jahr 2022 und hoffe, dass sich alle in den Ferien gut erholt haben.
Leider lässt uns das Thema Corona auch im neuen Jahr nicht los. Vielmehr stellt uns das Aufkommen der Omikron Variante vor besondere Herausforderungen.
Mir scheint daher eine Reihe von Maßnahmen erforderlich, die ich hier mitteilen möchte:
Da die Schüler*innen erst ab der kommenden Woche wieder regelmäßig in den Schulen getestet werden, werden wir in der Zeit vom 10.01.2022 bis 14.01.2022 keine Ensembleproben in der Musikschule durchführen. Kleine Gruppen bis 8 Personen im Raum bleiben unter Einhaltung der entsprechenden Abstandsregelung möglich. Stattdessen planen wir den Start unseres Probebetriebs frühestens in der zweiten Schulwoche, wenn der Testzyklus in den allgemein bildenden Schulen wieder angelaufen ist.
Mit dem Ziel, den seit Beginn des Schuljahres 2020/21 bestehenden Präsenzunterricht nicht zu gefährden, bitte ich alle Schüler*innen - auch die Geimpften und Genesenen - sich vor dem ersten Musikschulunterricht freiwillig einem Schnelltest zu unterziehen.
In Anbetracht der kritischen Lage weise ich nochmals auf die besondere Bedeutung der gewissenhaften Einhaltung unseres Hygienekonzeptes hin. Alle bisher getroffenen Maßnahmen haben sich bewährt und bleiben weiter in Kraft.
Laut Aussage der Medizin, bietet die korrekt getragene FFP2 Maske einen besseren Ansteckungsschutz gegen die Omikron Variante. Ich persönlich empfehle daher ausdrücklich das Tragen von FFP2 Masken.
Ich hoffe, dass wir auch diese im Moment sehr kritische Situation gemeinsam meistern werden. In diesem Sinne wünsche ich allen einen guten Start ins neue Jahr!
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Schürmanns
Musikschulleiter
Stand 07. Januar 2022
- Saturday, 05 June 2021
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Testpflicht für den Einzel- und Partnerunterricht in der neuen, ab 5. Juni geltenden Coronaschutzverordnung aufgehoben wurde.
Für alle weiteren Unterrichtsformen bleibt der schriftliche Nachweis eines negativen Testergebnisses (nicht älter als 48 Stunden) für Schüler*innen und Lehrer*innen weiterhin zwingend erforderlich. Kinder vor dem Schuleintritt sind generell von der Testpflicht befreit.
Damit ist der Präsenzunterricht auch wieder die Regelunterrichtsform. In begründeten Ausnahmefällen kann der Distanzunterricht aber noch weiterhin ermöglicht werden. Wenden Sie sich im Bedarfsfall bitte an die Schulleitung.
Wir gehen davon aus, dass die kurzfristige Umstellung auf den Präsenzunterricht für die Mehrheit der Schüler*innen wie bereits in der Vergangenheit ohne große Probleme bewerkstelligt werden konnte. An dieser Stelle sei noch einmal für die großartige Mithilfe und Unterstützung gedankt. Dank auch allen, die in der vergangenen Woche durch zusätzliche Tests den Präsenzunterricht ermöglicht haben.
Grundvoraussetzung für die Öffnung sind die Einhaltung der Bestimmungen der aktuellen Coronaschutzverordnung, die weitere konsequente Einhaltung unseres Hygienekonzeptes in allen Punkten und die permanente Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit.
Laut Mitteilung des Oberbürgermeisters werden wir nach den bevorstehenden Sommerferien auch wieder den Unterricht in den Kooperationen aufnehmen können, sofern die Pandemielage dieses erlaubt. Bis dahin sind unserer Lehrkräfte weiterhin bemüht, den Kontakt zu unseren Schülern*innen aus den Kindertageseinrichtungen und Schulen mit Distanzangeboten aufrechtzuerhalten.
Ich freue mich, Sie/Euch alle wieder zu sehen!
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Schürmanns und Roman Marreck
Musikschulleitung
Stand 05. Juni 2021
- Friday, 16 April 2021
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
durch die neue, ab 19.04.2021 geltende Coronaschutzverordnung des Landes NRW und zusätzliche Bestimmungen der Stadt Krefeld bleibt der Musikschule Krefeld weiterhin der musikalische Unterricht in Präsenz untersagt. Daher müssen wir vorerst den Distanzunterricht beibehalten.
Diese Regelung betrifft das gesamte Unterrichtangebot der Musikschule in Haus Sollbrüggen, den Außenstellen und in den Kooperationen mit Kindertagesstätten und Schulen.
Wir danken an dieser Stelle für das entgegengebrachte Vertrauen und standhafte Durchhaltevermögen und hoffen bald wieder Präsenzunterricht anbieten zu können.
Passen Sie bitte alle gut auf sich auf, verzichten Sie auf vermeidbare Kontakte und bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Schürmanns
Musikschulleiter
Stand 16. April 2021
- Friday, 09 April 2021
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
angepasst an die Entscheidung der Landesregierung NRW, den Schulbetrieb ab Montag, 12.04.2021, überwiegend wieder im Distanzunterricht stattfinden zu lassen, wird auch die Musikschule der Stadt Krefeld für zunächst eine Woche ihre Pforten schließen.
Damit wird der bereits am 25.03.2021 kurz vor den Osterferien aufgenommene Distanzunterricht zunächst unverändert weitergeführt. Betroffen sind alle Unterrichtsformen sowohl in den Musikschulgebäuden, als auch in Kooperationsangeboten mit Kindertagesstätten und Schulen.
Mit dieser Maßnahme ist die große Hoffnung verbunden, dem rasanten Infektionsgeschehen der dritten Corona-Welle erfolgreich entgegenzuwirken. Ich hoffe auf Ihr Verständnis.
Wie es nach dem 18.04.2021 weitergeht, geben wir im Laufe der nächsten Woche bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Schürmanns
Musikschulleiter
Stand 09. April 2021
- Saturday, 06 March 2021
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
nach dem langen Lockdown kann endlich wieder musikalisches Leben in Haus Sollbrüggen einkehren und der Musikschulunterricht in Teilen wieder in Präsenz erteilt werden.
Auf Grundlage der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW wird ab Montag, 8. März 2021, der Präsenzunterricht als Regelunterricht zunächst wieder für Einzel-, Partner- und Kleingruppenunterricht (drei bis vier Schüler*innen) in allen Instrumental- und Vokalfächern eingeführt. In der erlaubten Gruppengröße bis fünf Kinder kann ebenfalls wieder Unterricht in allen Kursen der frühkindlichen Musikerziehung (Musikalische Früherziehung, Mini-Club, kleine Klangforscher, Früherziehung Rondo) erteilt werden. Gleiches gilt für die Musiktheorie.
Ob kleine Ensembles und Unterrichtsgruppen bis zu fünf Teilnehmer*innen in den Präsenzunterricht zurückkehren können, ist abhängig von den Belegungskapazitäten der dafür ausreichend großen Räume und erfordert die vorherige Absprache mit der Musikschulleitung durch die Lehrkräfte.
Die großen Orchester, Ensembles und Chöre dürfen leider noch nicht starten.
Unsere Lehrkräfte werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um die notwendigen Absprachen zu treffen und, wie nach dem letzten Lockdown, auch dieses Mal einen reibungslosen (Re-)Start des Musikschulbetriebes zu gewährleisten.
Ab dem 15.03.2021 bedarf der Distanzunterricht wieder der ausdrücklichen Genehmigung durch die Musikschulleitung.
Der Entscheidung, zu welchem Zeitpunkt die Unterrichtsangebote in den Kooperationen mit Kindertagesstätten, Grundschulen und weiterführenden Schulen in Präsenzform aufgenommen werden können, muss noch eine detaillierte Bewertung der pandemischen Lage und der Hygienekonzepte vor Ort in den einzelnen Einrichtungen vorausgehen. Hier bleibt die Entscheidung der Schulbehörde und des Fachbereichs 51 abzuwarten.
Bis dahin bemühen sich die Lehrkräfte der Musikschule weiterhin sehr kreativ, die rund 2500 betroffenen Schüler mit alternativen Unterrichtsangeboten auf Distanz zu erreichen.
Trotz dieser Lockerungen ist besonders wegen der gefährlichen Virusmutationen weiterhin für alle erhöhte Vorsicht geboten. Unser eingespieltes und bewährtes Hygienekonzept (Maskenpflicht, Betretungsverbote, Hände- und Flächendesinfektion, Einbahnstraßensystem, Schutzwände, Lüften etc.) und alle Abstandsregeln bleiben selbstverständlich in allen Punkten Kraft!
Ich bin froh und dankbar, dass bisher kein einziges Ansteckungsereignis in unserer Schule nachweisbar ist, und danke allen die ihren Anteil an diesem tollen Erfolg haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Schürmanns
Musikschulleiter
Stand 06. März 2021
- Tuesday, 23 February 2021
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
in Abstimmung mit dem Verwaltungsvorstand wurde bezüglich der Umsetzung der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW für den Unterricht in der Musikschule der Stadt Krefeld ab Montag, 22.02.2021, nachstehende Regelung verfügt:
Aufgrund der aktuellen Pandemielage wird der Fernunterricht als Regelunterrichtsform der Musikschule vorerst beibehalten. In begründeten Ausnahmefällen wird Einzelunterricht in Präsenzform für die zugelassenen Altersgruppen gestattet. Die Genehmigung erteilt die Musikschulleitung.
Zwar erlaubt die gültige Coronaschutzverordnung des Landes NRW den Einzelunterricht als Präsenzunterricht in den Musikschulen für Schüler*innen der Altersgruppe "bis zum Eintritt in die weiterführende Schule", dennoch sind wir zunächst noch überwiegend auf den Fernunterricht angewiesen.
Parallel zum Fernunterricht sind wir bestrebt, angepasst an die aktuelle Infektionslage in Krefeld zunächst vorsichtig und in begrenztem Maße wieder Präsenzunterricht (ausschließlich Einzelunterricht) für Gesangs- und Instrumentalschüler*innen im Grundschulalter anzubieten. Es wird aber nicht möglich sein, sofort mit allen nach dem Alter in Frage kommenden Schüler*innen in der Präsenzform beginnen zu können. Sobald es gelingt, wird sich die Musikschule an die betroffenen Familien wenden.
Dafür bitten wir um Verständnis!
Auch alle älteren Schüler*innen, die Gruppen unserer elementaren Musikerziehung und alle Teilnehmer*innen der Ergänzungsfächer werden sich leider noch gedulden müssen.
Die Musikschule hofft auf baldige Öffnung und dankt einstweilen für Ihr/Euer Verständnis und Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Schürmanns
Musikschulleiter
Stand 22. Februar 2021
- Monday, 11 January 2021
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
obwohl das neue Jahr aus Musikschulsicht alles andere als positiv beginnt - gestern musste zum Beispiel unser beliebtes Neujahrskonzert ausfallen - wünsche ich allen ein gutes und vor allem gesundes neues Jahr!
Leider erfordert die dramatische Steigerung der Infektionszahlen eine erneute Schließung der Musikschulen, nach aktueller Coronaschutzverordnung des Landes NRW vorerst bis einschließlich 31. Januar 2021. Aus diesem Grunde habe ich alle Lehrerinnen und Lehrer gebeten, wieder die bewährten Kanäle des Fernunterrichtes zu aktivieren.
In der ersten Lockdownphase wurden diese Angebote äußerst positiv aufgenommen und ich hoffe, dass das auch in der aktuellen Lage so bleiben wird.
Ausdrücklich möchte ich an dieser Stelle für das große Vertrauen danken, dass der Musikschule der Stadt Krefeld in dieser schwierigen Zeit von den Schülerinnen und Schülern und deren Familien entgegengebracht wird. Ebenfalls danke ich auch dem Kollegium für Engagement, Kreativität und Flexibilität.
Für alle Schülerinnen und Schüler, die normalerweise in dieser Woche mit dem Unterricht angefangen hätten, ist der Fernunterricht aus pädagogischen Gründen in der Regel nicht möglich.
Daher muss die Unterrichtsaufnahme auf den Zeitpunkt verschoben werden, ab dem der Präsenzunterricht wieder zulässig sein wird.
Damit verbunden verschiebt sich auch der Beginn der Zahlungspflicht. Sollten im letzten Rechnungslauf bereits Gebühren eingezogen worden sein, werden diese selbstverständlich nächstmöglich erstattet.
In der Hoffnung, dass 2021 trotz des schwierigen Startes ein gutes und erfolgreiches Musikschuljahr wird, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Ralph Schürmanns
Musikschulleiter
Stand 11. Januar 2021
- Tuesday, 15 December 2020
Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,
die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW untersagt ab Mittwoch, 16.12.2020, den Musikunterricht in Präsenzform.
Aus diesem Grunde bleibt die Musikschule ab dem 16.12.2020 zunächst bis zum 10.01.2021 geschlossen.
Wir hoffen, dass wir ab Montag, 11.01.2021, den Präsenzunterricht wieder aufnehmen können. Da das aber von der aktuellen Infektionslage und den Beschlüssen der Landesregierung abhängig ist, ist dieser Termin noch nicht verbindlich. Falls es zu einer Verlängerung der Einschränkungen des Musikschulunterrichtes kommen sollte, werden wir Sie kurzfristig informieren.
Wir bitten um Verständnis!
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Schürmanns
Musikschulleiter
Stand 15. Dezember 2020
- Thursday, 05 November 2020
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
das Land NRW hat eine Präzisierung der Coronaschutzverordnung vorgenommen. Danach ist der Musikschulunterricht ab heute wieder erlaubt. Diese Entscheidung ist im Wesentlichen der Tatsache zu verdanken, dass die Musikschulen im Lande sehr sorgfältige Hygienekonzepte aufgestellt haben.
Aber Konzepte sind nur so gut, wie ihre Umsetzung. Aus diesem Grunde möchte ich die Gelegenheit ergreifen und allen Schülern*innen, Eltern und Lehrern*innen für das äußerst disziplinierte Einhalten unseres Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes danken. Das hat ein Infektionsgeschehen in unserer Musikschule bisher verhindert. Selbst unsere Jüngsten haben sich vorbildlich verhalten. Danke dafür!
Da der Großteil des Unterrichtes am Anfang dieser Woche mit viel Aufwand aller Beteiligten auf Online- bzw. Fernunterricht umgestellt wurde, gelten heute und morgen, 5.11. und 6.11.2020, als Übergangstage, an denen der Unterricht in der mit Ihnen vereinbarten Form des Online- bzw. Fernunterrichtes durchgeführt werden kann.
Ab Montag, 9.11.2020, kehren wir wieder zum Präsenzunterricht als Regelunterricht zurück.
Diese Angaben beziehen sich ausschließlich auf den Unterricht in Haus Sollbrüggen und in den Außenstellen.
Ergänzend weise ich darauf hin, dass nach Entscheidung der Stadt Krefeld der Unterricht in den Kooperationen bis auf Weiteres nicht als Präsenzunterricht ausgeführt werden darf. Aufgrund der aktuellen Infektionslage sollen hier außerschulische Kontakte möglichst vermieden werden. Mitte des Monats soll die Lage neu beurteilt werden.
Betroffen sind alle Kooperationsangebote unabhängig von der Schulform.
Wichtige Informationen:
1.) Unser Hygienekonzept bleibt weiterhin in allen Punkten in Kraft (Abstand halten, Händewaschen, Desinfektion, Einbahnstraßensystem, etc.).
2.) Maskenpflicht im Innenhof.
3.) Maskenpflicht im Unterricht (zusätzlich zur Schutzwand) außer Bläser, Gesang und Musikalische Früherziehung.
4.) Alle Ergänzungsfächer (Orchester, Chöre, Ensembles, Bands) werden bis auf Weiteres ausgesetzt. Ausgenommen sind die laufenden Musiktheoriekurse. Hier Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 6 Schüler*innen.
5.) Begrenzung der Teilnehmerzahl für Kammermusik-, Kleingruppenunterricht und Startup Bands auf höchstens 6 Schüler*innen, soweit die Abstandsregeln gewährleistet werden können.
6.) Begrenzung der Teilnehmerzahl für Kurse der Musikalischen Früherziehung auf höchstens 6 Schüler*innen.
Auf Wiedersehen in der Musikschule!
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Schürmanns
Musikschulleiter
Stand 05. November 2020
- Friday, 30 October 2020
Die Landesregierung NRW hat soeben eine neue Coronaschutzverordnung und damit weitreichende neue Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie veröffentlicht.
Darunter auch, dass ab Montag, den 2. November die Musikschulen schließen müssen: „Andere Bildungsangebote sind bis zum 30. November 2020 untersagt. Hierzu gehören insbesondere Sportangebote der Bildungsträger und Angebote der Musikschulen sowie Freizeitangebote …“(Coronaschutzverordnung vom 30.10.20, §7 (1) 3.). Die Regelung gilt bis zum 30. November 2020.
Die Formulierung betrifft das komplette Angebot von Musikschulen. Betroffen sind bis einschließlich 30. November 2020 also alle Unterrichtsangebote in Haus Sollbrüggen, den Zweigstellen und in allen Kooperationen mit Kindertagesstätten und Schulen.
Sie finden die aktuelle Coronaschutzverordnung unter https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-10-30_coronaschutzverordnung_vom_30._oktober_2020.pdf
Die Lehrer*innen der Musikschule werden sich im Laufe der nächsten Tage mit allen Musikschulnutzern*innen in Verbindung setzen, um Möglichkeiten eines Fern- bzw. Ersatzunterrichtes abzuklären.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Schürmanns
Musikschulleiter
Stand 30. Oktober 2020
- Wednesday, 10 June 2020
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
da nun in den Kindertagesstätten der eingeschränkte Regelbetrieb wieder aufgenommen wurde, eröffnen sich auch für die Musikschule Wege, den Unterricht in der elementaren Musikerziehung vorsichtig wieder anlaufen zu lassen.
Unter Beachtung der heute geltenden Vorschriften dürfen wir mit reduzierter Gruppengröße und den bekannten Hygiene- und Abstandsregelungen anfangen. Welche Vorschriften und Regeln wir beachten müssen, entnehmen Sie bitte den anhängenden Informationen zur Wiederaufnahme des Unterrichts.
Unsere Lehrerinnen freuen sich sehr über die Möglichkeit, die Kinder vor den Sommerferien noch einmal in die Musikschule einladen zu können. Nach der langen Zeit, in der die Gruppen coronabedingt pausieren mussten, wäre so noch einmal Gelegenheit sich persönlich zu sehen, Abschlusszertifikate zu überreichen und sich in die Sommerferien zu verabschieden.
Nach den Sommerferien werden wir wieder zum regelmäßigen Unterricht übergehen können. Nach heutigem Stand „als eingeschränkter Regelbetrieb“, alle 14 Tage bei halbierter Gruppengröße. Vielleicht aber auch wieder im ganz normalen Regelbetrieb. Das bleibt aber abzuwarten, da es von einer weiteren Lockerung der Bestimmungen abhängt. Wir alle hoffen, dass wir möglichst bald wieder auf „Normalbetrieb“ umstellen können und werden Sie zu gegebener Zeit über die Unterrichtsaufnahme nach den Sommerferien informieren.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Schürmanns
Musikschulleiter
Stand 10. Juni 2020
- Thursday, 07 May 2020
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
der Presse ist zu entnehmen, dass das Land NRW die Erlaubnis erteilt hat, wieder einen Teil des Musikschulunterrichtes aufzunehmen. In der ersten Phase ist diese Genehmigung auf den Einzelunterricht beschränkt.
Leider noch warten müssen alle Kinder aus den Kursen der elementaren Musikerziehung also Musik-Flöhe, Mini-Club und Musikalische Früherziehung. Das ist sehr schade, denn unsere Früherziehungsgruppen sind ein wichtiges Herzstück unserer Musikschule.
Aus gutem Grund aber sind die Anforderungen an ein verantwortungsvolles Hygiene- und Schutzkonzept für den Gruppenunterricht unserer jüngsten Schülerinnen und Schüler besonders hoch. Ich bitte daher um Ihr Verständnis.
Auch der Unterricht in unseren Kooperationen mit Schulen und Kitas ist im Moment nicht möglich. Hier sind wir von den jeweils geltenden Coronaschutzbestimmungen in diesen Institutionen, das heißt im Besonderen von der Freigabe für externe bzw. außerschulische Bildungsangebote abhängig.
Auch wenn wir heute den ersten Schritt in Richtung Normalität gehen können, befinden wir uns nach wie vor in einer Ausnahmesituation, in der noch nicht alle Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht versorgt werden können. Manche Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer genießen besonderen Schutz aufgrund außergewöhnlicher individueller Gesundheitsrisiken, in manchen Fällen entstehen durch das noch stark eingeschränkte Kita-, Schul- und Betreuungsangebot weitere organisatorische Hürden. Immer sind es ernsthafte Gründe, die eine Aufnahme des Präsenzunterrichtes verhindern.
Daher möchte ich ebenfalls alle, die zur Zeit noch nicht ihren gewohnten Unterricht in Haus Sollbrüggen oder den Zweigstellen bekommen können, um Geduld und Verständnis bitten.
Am 16. März musste die Musikschule von einem auf den anderen Tag den kompletten "Lockdown" organisatorisch und pädagogisch bewältigen. In dieser sehr schwierigen Phase haben Sie alle unseren Lehrerinnen und Lehrern, der Verwaltung und der Musikschulleitung ein Höchstmaß an Vertrauen entgegen gebracht und sich sehr kooperativ, flexibel und schnell auf neue, ungewohnte Unterrichtsformen eingestellt. Ihre zahlreichen positiven Rückmeldungen haben uns dabei bestärkt und motiviert.
Dafür danke ich Ihnen im Namen des Musikschulteams ganz herzlich und hoffe, dass Sie uns dieses Vertrauen auch weiterhin entgegen bringen.
Gemeinsam mit Ihnen allen hoffe ich bald die nächsten Schritte hin zum normalen Musikschulbetrieb gehen zu können und verbleibe mit herzlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Schürmanns
Musikschulleiter
Stand 07. Mai 2020
- Monday, 04 May 2020
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
wir freuen uns sehr, dass wir ab kommenden Donnerstag wieder einen Teil unseres Unterrichtes in der gewohnten Form des Präsenzunterrichtes in Haus Sollbrüggen durchführen können.
Auf Grundlage der neuen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes NRW betrifft das zunächst einen Teil des Einzelunterrichtes.
Bitte rufen Sie nicht in der Musikschule an!
Wir werden uns in Kürze mit allen telefonisch in Verbindung setzen, denen wir ab Donnerstag wieder den Unterricht in Haus Sollbrüggen anbieten können.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Schürmanns
Musikschulleiter
Stand 04. Mai 2020
- Saturday, 02 May 2020
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
ab dem 4. Mai 2020 ist in Nordrhein-Westfalen der Betrieb bestimmter Kultur- und Freizeiteinrichtungen unter strengen Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben wieder möglich.
Ob, und in wieweit der Unterricht entsprechend der neuen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes NRW an unserer Musikschule aufgenommen werden kann, wird derzeit geprüft.
Die erforderlichen Abstimmungs- und Umsetzungsprozesse in den Kommunen, aber auch die sorgfältige Vorbereitung eines wirksamen Hygiene- und Schutzkonzeptes als Voraussetzung für die Aufnahme des Präsenzunterrichtes werden noch Zeit in Anspruch nehmen.
Bis dahin werden die Kolleginnen und Kollegen ihre Klassen weiter über Fernunterricht betreuen. Über den weiteren Verlauf werden wir Sie zu gegebener Zeit an dieser Stelle informieren.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Schürmanns
Musikschulleiter
Stand 02. Mai 2020
- Monday, 20 April 2020
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
die aktualisierte Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus (CoronaSchVO) des Landes NRW sieht die weitere Schließung von Musikschulen bis zum 3. Mai 2020 vor.
Für die Musikschule der Stadt Krefeld hat das folgende Bedeutung:
Wegen der Verlängerung der Kontaktsperre gelten nach Sonntag, 19. April, zunächst bis zum 30. April weiterhin die Regelungen für den Publikumsverkehr in der Stadtverwaltung. Bürgerinnen und Bürger können sich telefonisch oder per E-Mail an die Sachbearbeiter in der Verwaltung wenden und gegebenenfalls einen Termin vereinbaren.
Alle städtischen Kultureinrichtungen bleiben erst einmal geschlossen. Die Lehrkräfte der Musikschule werden wie vor den Osterferien von zuhause aus die Ersatzangebote wie digitaler Unterricht, Unterricht per Telefon, individuelles Coaching per Tutorial und Videofeedback weiter anbieten. Veranstaltungen finden nicht statt.
An dieser Stelle möchte ich dem Kollegium der Musikschule für den bisher erbrachten Einsatz ausdrücklich danken.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.krefeld.de/de/inhalt/coronavirus/
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Schürmanns
Musikschulleiter
Stand 20. April 2020
- Thursday, 12 March 2020
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
in den letzten Wochen hat sich das neue Coronavirus (SARS-CoV-2) auch in Deutschland und Europa ausgebreitet. Das Coronavirus wird von Mensch zu Mensch durch sogenannte Tröpfcheninfektion übertragen. Eine Verbreitung der Viren kann somit über die Luft, aber auch über die Hände oder gemeinsam genutzte Gegenstände erfolgen.
Wegen der vielen Kontakte in Gemeinschaftseinrichtungen spielen gerade Kinder und
Jugendliche bei der Weiterverbreitung einer Infektion eine besondere Rolle. Auch die Musikschule ist nach dem Infektionsschutzgesetz eine Gemeinschaftseinrichtung und unterliegt damit den gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie Schulen und Kindertagesstätten.
Um eine mögliche Ausbreitung zu verhindern, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen!
Bitte achten Sie auf ausreichend Hygiene!
Die in der Musikschule aushängenden Hygienetipps stellen laut Robert Koch Institut einfache und effektive Maßnahmen zur Vorbeugung einer Infektion mit dem neuen Coronavirus dar. Diese Maßnahmen sind auch in Anbetracht der Grippewelle und anderer Infektionskrankheiten überall und jederzeit angeraten.
Bitte schicken Sie Ihr Kind nicht mit ansteckender Krankheit in die Musikschule!
Sollten Sie Krankheitszeichen einer Atemwegsinfektion wie Fieber, Husten, Schnupfen etc. an ihm bemerken, konsultieren Sie bitte Ihren Haus- oder Kinderarzt. Weisen Sie den Arzt vorher telefonisch auf Ihr Anliegen hin, damit entsprechende Vorkehrungen getroffen werden können. Der Arzt wird bei Bedarf das Gesundheitsamt einschalten.
Bitte teilen Sie der Musikschulleitung Verdacht und ggf. positiven Befund umgehend mit!
Nur so können wir schnell reagieren und weitere Vorkehrungen treffen.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und danken Ihnen schon im Voraus für Ihre Mithilfe bei der Umsetzung der Schutzmaßnahmen an unserer Schule. Sollte die Situation sich ändern, sodass die Empfehlungen angepasst werden müssen, werden wir Sie erneut informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Schürmanns
Musikschulleiter
Stand 12. März 2020