Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

das Land NRW hat eine Präzisierung der Coronaschutzverordnung vorgenommen. Danach ist der Musikschulunterricht ab heute wieder erlaubt. Diese Entscheidung ist im Wesentlichen der Tatsache zu verdanken, dass die Musikschulen im Lande sehr sorgfältige Hygienekonzepte aufgestellt haben. 

Aber Konzepte sind nur so gut, wie ihre Umsetzung. Aus diesem Grunde möchte ich die Gelegenheit ergreifen und allen Schülern*innen, Eltern und Lehrern*innen für das äußerst disziplinierte Einhalten unseres Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes danken. Das hat ein Infektionsgeschehen in unserer Musikschule bisher verhindert. Selbst unsere Jüngsten haben sich vorbildlich verhalten. Danke dafür!

Da der Großteil des Unterrichtes am Anfang dieser Woche mit viel Aufwand aller Beteiligten auf Online- bzw. Fernunterricht umgestellt wurde, gelten heute und morgen, 5.11. und 6.11.2020, als Übergangstage, an denen der Unterricht in der mit Ihnen vereinbarten Form des Online- bzw. Fernunterrichtes durchgeführt werden kann. 

Ab Montag, 9.11.2020, kehren wir wieder zum Präsenzunterricht als Regelunterricht zurück.

Diese Angaben beziehen sich ausschließlich auf den Unterricht in Haus Sollbrüggen und in den Außenstellen.

Ergänzend weise ich darauf hin, dass nach Entscheidung der Stadt Krefeld der Unterricht in den Kooperationen bis auf Weiteres nicht als Präsenzunterricht ausgeführt werden darf. Aufgrund der aktuellen Infektionslage sollen hier außerschulische Kontakte möglichst vermieden werden. Mitte des Monats soll die Lage neu beurteilt werden.

Betroffen sind alle Kooperationsangebote unabhängig von der Schulform.

 

Wichtige Informationen:

1.) Unser Hygienekonzept bleibt weiterhin in allen Punkten in Kraft (Abstand halten, Händewaschen, Desinfektion, Einbahnstraßensystem, etc.).

2.) Maskenpflicht im Innenhof.

3.) Maskenpflicht im Unterricht (zusätzlich zur Schutzwand) außer Bläser, Gesang und Musikalische Früherziehung. 

4.) Alle Ergänzungsfächer (Orchester, Chöre, Ensembles, Bands) werden bis auf Weiteres ausgesetzt. Ausgenommen sind die laufenden Musiktheoriekurse. Hier Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 6 Schüler*innen.

5.) Begrenzung der Teilnehmerzahl für Kammermusik-, Kleingruppenunterricht und Startup Bands auf höchstens 6 Schüler*innen, soweit die Abstandsregeln gewährleistet werden können.

6.) Begrenzung der Teilnehmerzahl für Kurse der Musikalischen Früherziehung auf höchstens 6 Schüler*innen.

 

Auf Wiedersehen in der Musikschule!

Bleiben Sie gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Schürmanns

Musikschulleiter

 

Stand 05. November 2020

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.