Die Räumlichkeiten der Musikschule der Stadt Krefeld können angemietet werden. Mit der Nutzungsüberlassung musikschuleigener Räume wird das Ziel verfolgt, das Kultur-, Konzert- und Kommunikationsangebot Krefelds zu erweitern. Die Nutzungsmöglichkeiten richten sich insbesondere an Vereine, Verbände, Kirchengemeinden, Firmen und andere Organisationen sowie an Privatpersonen.
Folgende Räume stehen im Gebäudekomplex Haus Sollbrüggen, Uerdinger Straße 500, 47800 Krefeld, für Proben, Konzerte, sonstige kulturelle Veranstaltungen und ggf. für Tagungen oder Versammlungen zur Verfügung:
Benutzungsordnung Musikschule (PDF)