Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

eine Woche nach Schulstart gibt es Neuerungen die Zugangsbeschränkungen betreffend.

Die Musikschule darf nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen oder besucht werden, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis im Sinne von § 2 Absatz 8a Satz 1 der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW verfügen. (2Gplus und Maskenpflicht)

Die zusätzliche Testpflicht entfällt für Personen, die über eine wirksame Booster-/Auffrischungsimpfung verfügen oder bei denen innerhalb der letzten drei Monate eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, obwohl sie zuvor vollständig immunisiert waren.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und somit als immunisiert. Sie benötigen weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.

Ab dem 17.01.2022 müssen Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren einen Testnachweis (ein Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden, ist ausreichend) oder ersatzweise eine Schulbescheinigung vorlegen. Dieses muss vor dem Unterricht von den Musikschullehrkräften geprüft werden und dokumentiert werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Schürmanns

Musikschulleiter

 

Stand 14. Januar 2022

 

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